Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen über die Vermietung des Ferienhauses „Bockelmann`s
Landhaus, Soltauer Straße 67, 29646 Bispingen“

§ 1 Geltungsbereich, Vertragssprache

1.     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf
die zwischen dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) und uns, Hans-Peter Bockelmann (Oberhaverbeck 1a, 29646 Bispingen) – nachfolgend „Vermieter“ genannt) (Klick zum
Impressum) geschlossenen Ferienhausmietvertrag. Abweichende oder entgegenstehende
Bedingungen werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir
diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

2.     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, als
auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder
juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei
Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.     Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, der Unternehmer im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 ist, finden keine Anwendung, auch wenn der Vermieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Vermieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

4.     Wenn der Mieter ein Verbraucher ist und den Mietvertrag unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (zum Beispiel per Brief, Katalog,
E-Mail oder Internet) abgeschlossen hat, steht ihm auf der Grundlage der
Vorschrift in § 312 g Absatz 1 Ziffer 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.

5.     Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich
Deutsch. Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in andere
Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden
zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1.     Die in Anzeigen und Internetseiten enthaltenen Angaben vom Vermieter sind
freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Sie stellen
kein Angebot vom Vermieter dar.

2.     Die Buchung des Mieters stellt ein Angebot an den Vermieter zum Abschluss eines Mietvertrages für das Ferienhaus „Bockelmann´s Landhaus“ (inklusive
der Hausordnung Landhaus Bockelmann) in der Soltauer Straße 67, 29646 Bispingen, dar. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der Hausordnung Landhaus Bockelmann, die dem Mietvertrag anliegt. Wenn der Mieter eine Buchung per Internet bzw. E-Mail abgibt, erhält er vom Vermieter eine E-Mail, die den Eingang der Buchung bestätigt und die Einzelheiten zur Buchung aufführt (Buchungsbestätigung).
Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Mieters
dar, sondern informiert diesen lediglich darüber, dass seine Buchung bei beim Vermieter eingegangen ist.

3.     Ein Vertrag mit dem Mieter kommt erst zustande, wenn der Vermieter die Buchung durch eine E-Mail, per Telefax oder Post an den Mieter oder das Angebot des Mieters vor Ort annimmt (Annahmeerklärung).

4.     Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter
und Mieter ist der schriftlich geschlossene Mietvertrag, einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen vom Vermieter vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

5.     Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter vom Vermieter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

6.     Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den vereinbarten Vertragsleistungen
einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Mieter unmittelbar
vor Ort übergeben oder per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit
der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

7.     Das Ferienhaus (4 Schlafzimmer, 1 Esszimmer, Küche, 3 Badezimmer, eine
Abstellkammer, ein Abstellplatz für PKW, 1 Carport, 2 Terrassen sowie Gartennutzung) ist seitens des Vermieters wie folgt ausgestattet und mit nachfolgendem Zubehör eingerichtet:

Geschirrspülmaschine, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Toaster, Backofen, 5 x TV/Farbe/Satellit, Bluetooth Soundbar, Staubsauger, Waschmaschine, Wäschetrockner, 3 x Fön, Bügeleisen, Bügelbrett, Gefriermöglichkeit, Bettwäsche ohne Aufpreis 8mal, Handtücher ohne Aufpreis, Gartenmöbel: 1 Tisch, 8 Stühle, 4 Gartenliegen, Sauna mit 4 Liegen, Außendusche (warm/kalt), Feuerstelle, Grill, Kamin, 4x Safe.

§ 4 Nutzungsberechtigung der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte, Mietzeit

1.     Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den
Mieter oder der im Mietvertrag jeweils angegebenen Personen. Das Ferienhaus
darf nur zu Urlaubszwecken/zum Weiterbildungsurlaub benutzt und darf mit maximal 8 Personen bewohnt werden.

2.     Der Mieter ist ohne Erlaubnis vom Vermieter nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

        Der Mieter, der die Pflicht nach Ziffer 2. Satz 1 verletzt, hat dem Vermieter für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu bezahlen. Die Vertragsstrafe beträgt zwischen EUR 250,00 und EUR 500,00.

        Die Vertragsstrafe hat in diesem Rahmen billigem Ermessen zu entsprechen.
Maßgeblich hierfür sind die Bedeutung der verletzten Pflicht, der Nachteil des
Vermieters und der Grad der Pflichtverletzung und des Verschuldens des Mieters.

3.     Die Mietzeit ergibt sich aus dem schriftlichen Mietvertrag. Der Vermieter stellt
dem Mieter das Ferienhaus am Anreisetag ab 16.00 Uhr in einem vertragsgemäßen
Zustand zur Verfügung.

§ 5 Obhutspflichten des Mieters/Reiserücktrittsversicherung

1.     Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
Der Mieter wird die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters,
insbesondere die in dem überlassenen Bedienungshandbuch und der Dokumentation
enthaltenen Hinweise, im Rahmen des Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der
Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht
entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

2.     Der Mieter oder eine sonst nutzungsberechtigte Person haben die Mietsache vor dem
vertraglich vereinbarten Gebrauch auf Mängel bzw. Schäden sowie darauf zu
überprüfen, ob die allgemeine Verkehrssicherheit der Mietsache eingehalten ist.
Der Mieter hat dem Vermieter auftretende
Mängel, Störungen und Schäden unverzüglich anzuzeigen.

3.     Der Mieter verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und
Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder
hineinzugießen. Falls der Mieter dies nicht beachtet und infolgedessen
Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die
Kosten der Instandsetzung zu tragen.

4.     Der Mieter ist verpflichtet, die für die Nutzung des Ferienhauses maximale
Belegungszahl von 8 Personen einzuhalten. Verstößt der Mieter gegen diese
Pflicht, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu
kündigen.

5.     Das Rauchen ist in dem Ferienhaus sowie dem Carport verboten.

6.     Der Vermieter empfiehlt dem Mieter eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

§ 6 Tierhaltung

        Die Tierhaltung bedarf der separaten schriftlichen Einwilligung des Vermieters.

§ 7 Änderungen an der Mietsache

        Änderungen
und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter sind nicht statthaft und
bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Bei Beendigung des
Mietverhältnisses hat der Mieter, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
ist, das Ferienhaus in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

§ 8 Rückgabe der Mietsache

1.    Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache
in ordnungsgemäßem Zustand (in besenreinem Zustand) am Tag der Abreise bis
spätestens 10.00 Uhr zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, vor der
Abreise das von ihm benutzte Geschirr zu spülen sowie die Papierkörbe und
Mülleimer zu entleeren sowie den eventuell benutzten Grill, die Feuerstelle und
den Kaminofen zu reinigen. Die Vorschrift des § 545 BGB wird abbedungen.

2.    Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell
bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Mieter hat
die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder
Mängeln zu ersetzen.

§ 9 Preise und Zahlung

1.     Es gelten die auf der Webseite des Vermieters angegebenen und einsehbaren, jeweils
aktuellen Preise. Alle Preisangaben sind in Euro und verstehen zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.

        Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich die Preise – Irrtum und Druck- bzw.
Tippfehler vorbehalten – auf die jeweils abgebildeten Leistungen des Vermieters
gemäß entsprechender Beschreibung.

        Die vom Mieter zu zahlende Miete ist im Vertrag festgelegt und wird bei
Vertragsschluss fällig und setzt sich wie folgt zusammen:

a)     Mietpreis (Tages-/Wochenpreis: EURO                 .

    Bei einer Anzahl von                                     Tagen/Wochen.

b)    Nebenkosten
(bspw. für Bettwäsche, Garage, Zustellbett, evtl. Endreinigung):               EURO

c)     Zzgl. verbrauchsabhängiger Nebenkosten (bspw. für Strom, Wasser, Heizung). Die
Abrechnung erfolgt nach Verbrauch bei Abreise des Mieters.

In dem vereinbarten Mietpreis sind die Kosten für die Sauna sowie die Ladestation
nicht enthalten.

2.     Als Anzahlung zahlt der Mieter 30 % des vereinbarten Gesamtmietpreises und ist
innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach der Buchung fällig. Die Restzahlung hat der
Mieter bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn an den Vermieter zu zahlen.

        Darüber hinaus verlangt der Vermieter 14 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses eine
Kaution in Höhe von EUR 400,00. Der Vermieter ist
dabei weder verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen
anzulegen noch die Mietkaution zugunsten des Mieters zu verzinsen. Nach
beanstandungsfreier Rückgabe/Übergabe der Ferienwohnung zahlt der Vermieter die
Kaution innerhalb eines Zeitraums von 10 (zehn) Tagen, unter Abzug des vom
Mieter verbrauchten Stroms für die Sauna-Ladestation, an den Mieter zurück.

        Sämtliche Zahlungen hat der Mieter auf das nachfolgende Konto des Vermieters bei der Volksbank Lüneburger Heide zu zahlen:

        Kontoinhaber: Hans-Peter Bockelmann

        IBAN: DE64 2406 0300 2420 7276 00.

        Der Vermieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag gegenüber dem Mieter nach
erfolgter Mahnung zurückzutreten, wenn die An- und/oder Restzahlung nicht wie
vereinbart fristgemäß beim Vermieter eingehen.

2.     Für die Zahlung unserer Leistung akzeptieren wir folgende Zahlungsmethoden:

        a) Überweisung.

        Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Zahlungsmethoden auszuschließen bzw. zuzulassen.

3.     Für den Fall, dass der Mieter bei Fälligkeit nicht leistet, sind die
ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% - Punkten über dem
Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Mieter Unternehmer,
sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% - Punkten über
dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer
Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

        Bei Verzug mit einer Entgeltforderung hat der Mieter, der kein Verbraucher ist,
außerdem die gesetzliche Pauschale von EUR 40,00 zu zahlen (§ 288 Absatz 5
BGB). Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadenersatz anzurechnen,
soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.

3.     Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Mieters oder die Zurückbehaltung von
Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 10 Vertragsdauer/Stornierung/Kündigung

1.     Die Dauer des Vertrags sowie der Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus den
spezifischen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter
und dem Mieter.

2.     Der Mieter ist zur Stornierung des Vertrags berechtigt. Der
Vermieter verlangt in diesem Fall eine angemessene Entschädigung. Der Vermieter pauschaliert
seinen Entschädigungsanspruch wie folgt:

        a) kostenlose Stornierung bis zum 45. Tag vor Beginn der
vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags:
30 % des vereinbarten Preises,

        b) Stornierung bis zum 35. Tag vor Beginn der vertraglich vereinbarten Mietnutzung
des Ferienhauses bzw. des Anreisetags: 50 % des vereinbarten Preises,

        c) Stornierung 34 Tage bis 2 Tage vor Beginn der vertraglich vereinbarten
Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags: 85 % des vereinbarten
Preises,

        wenn der Mieter nicht ausdrücklich nachweist, dass dem
Vermieter
ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist als die Entschädigungspauschale.

        Für den Fall, dass der Mieter kurzfristig (1 Tag vor der vertraglich vereinbarten Mietnutzung des Ferienhauses bzw. des Anreisetags) vom Vertrag zurücktritt oder am Tag des Mietbeginns nicht an dem vereinbarten Ort in Bispingen erscheint, wird der
vereinbarte Mietpreis in voller Höhe fällig. Damit zusammenhängende
Schadensersatzansprüche behält sich der Vermieter
ausdrücklich
vor.

3.     Das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt
und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen.

§ 11 Behinderung und höhere Gewalt

1.     Sieht sich der Vermieter in der Durchführung des Vertrags durch Umstände gleich welcher Art behindert, so wird sie dies dem Mieter
rechtzeitig und ohne schuldhaftes Zögern mitteilen. Sind die behindernden
Umstände vom Vermieter nicht zu vertreten, so werden sich die Vertragspartner
über eine angemessene Verschiebung der vereinbarten Miettermine verständigen.
Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, so kann sich der
Vermieter später auf diese Umstände nicht berufen.

        Sollte keine Einigung zwischen dem Vermieter und dem Mieter
zustande kommen, ist der Mieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und ihm
werden bereits geleistete Zahlungen erstattet

2.     In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer
und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur Leistung befreit.

        Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei
liegende Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Pandemien, Feuerschäden,
Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen sowie nicht von ihren
verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen.

        Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den
Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten
Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit
wie möglich zu beschränken.

        Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere
Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung, die während dieser
Zeit nicht durchgeführte Leistungen nachgeholt werden sollen. Ungeachtet dessen
ist jede Vertragspartei berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen
bzw. Buchungen zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als drei Wochen seit
dem vereinbarten Leistungsdatum andauert. Das Recht jeder Vertragspartei, im
Falle länger andauernder höherer Gewalt den Vertrag auch wichtigem Grund zu
kündigen, bleibt unberührt.

§ 12 Verschwiegenheitspflicht

a)     soweit die
Offenlegung von Informationen zur Wahrung berechtigter Interessen vom Vermieterauch unter
Berücksichtigung etwaiger entgegenstehender Interessen des Mieters unerlässlich
ist,

b)    soweit der Vermieter gesetzlich zur
Offenlegung verpflichtet ist, insbesondere gegenüber Aufsichtsbehörden.

§ 13 Haftung des Mieters (insbesondere bei WLAN-
oder WiFi-Nutzung)

§ 14 Haftungsbeschränkung

Eine „Kardinalpflicht“ im Sinne dieser Bestimmung ist eine Pflicht des Vermieters, dessen Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien erst möglich macht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut.

§ 15 Datenschutz

§ 16 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet keine Anwendung.

§ 17 Schlussbestimmungen

Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus und in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien in allen
diesen Fällen der Geschäftssitz des Vermieters.

Einzelheiten dazu
finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die
E-Mail-Adresse des Vermieters lautet: info@hof-bockelmann.de

Der Vermieter weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass der Vermieter nicht verpflichtet
ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Juli 2021